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Zum Umgang mit LRS/Legasthenie und Rechenschwäche/Dyskalkulie in der Schule

 

Laut LRS-Erlass ermittelt die Deutschlehrkraft, welche Schüler:innen unter diesen Erlass fallen.

Die Deutschlehrkraft sollte den anderen Fachlehrer:innen mitteilen, dass bei dem betreffenden Schüler/der Schülerin eine Lese-Rechtschreib-Schwäche/Legasthenie vorliegt, denn Betroffene können durchaus Nachteile im fremdsprachlichen Unterricht und im Fach Mathematik haben, da beispielsweise die Aufgabenstellung schwerer erfasst wird und das Vokabellernen erschwert sein kann etc..

Der LRS-Erlass "Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens" vom 19.07.1991 regelt in NRW den schulischen Umgang mit diesen Lernschwierigkeiten. Wichtig sind neben der Anwendung des Nachteilsausgleichs und Notenschutzes auch pädagogische Maßnahmen. Der Erwerb der Grundfertigkeiten des Lesens, Schreibens und Rechnens hat nicht nur Auswirkungen auf das schulische Lernen und die Noten, sondern auch auf die Persönlichkeitsentwicklung und emotionale Stabilität der Kinder und Jugendlichen.

Wenn Kinder und Jugendliche zu mir in die Lerntherapie kommen, ist die Zusammenarbeit mit den Lehrkräften sehr wichtig. Im gemeinsamen Austauschgespräch gebe ich, basierend auf dem LRS-Erlass, folgende Empfehlungen zur Anwendung des Nachteilsausgleichs aufgrund einer Lese-Rechtschreib-Schwäche:

  • Schreibzeitverlängerung bei Klassenarbeiten und Tests.
  • Notenschutz: Im Fach Deutsch auf die Benotung des Teilbereichs Rechtschreiben verzichten (das ist abhängig von der Schulstufe und anderen Faktoren, nähere Informationen hierzu finden Sie z.B. auf der Webseite lrs.koeln).
  • In den Fremdsprachen: Basierend auf dem LRS-Erlass steht der Fremdsprachen-Lehrkraft im Rahmen des grundsätzlichen Auftrags zur individuellen Förderung frei, angepasste Maßnahmen zu ergreifen. So könnte sie beispielsweise einen Vokabeltest idealerweise mündlich durchführen.
  • Eine weitere Möglichkeit bestünde darin, in Vokabeltests für alle Schüler einer Klasse die semantische Leistung, also die Kenntnis der Wortbedeutung, und die orthografische, also die Kenntnis der Schreibweise, getrennt zu erfassen und zu bewerten bzw. letztere bei Vorliegen einer LRS bei der Bewertung auszuklammern.

 Weiterhin erachte ich allgemeine pädagogische Fördermaßnahmen für hilfreich:

  • Es hilft Betroffenen, wenn die Lehrkräfte über die besonderen, durch die Teilleistungsstörungen verursachten Lernschwierigkeiten informiert sind und so Verständnis dafür aufbringen können.
  • In Bezug auf die Rechtschreibleistungen auch kleine Lernfortschritte loben.
  • In der Klasse Verständnis für die Lernschwäche wecken. Teilleistungsstörungen haben nichts mit mangelnder Intelligenz zu tun!
  • Einen Sitzplatz wählen, der möglichst weit vorn in ruhiger Umgebung liegt.
  • Strukturierte Arbeitsblätter, möglichst ohne ablenkende Bilder und mit einer größeren Schrift (Schriftgröße 14). Für Betroffene sind die Schriftarten ComicSans und Open Dyslexic besonders geeignet. Natürlich kann keine Lehrkraft es im Schulalltag schaffen, diese Dinge stets auf alle Arbeitsmaterialien anzuwenden, aber den Kindern ist schon sehr geholfen, wenn es bei Klassenarbeiten und ansonsten so oft wie möglich klappt.

Für Rechenschwäche/Dyskalkulie gibt es leider noch keinen vergleichbaren Erlass, aber auch hier helfen den Betroffenen Einfühlungsvermögen und Verständnis für die besonderen Schwierigkeiten. Eine ermutigende Lernatmosphäre und ein angemessenes Lerntempo können bei den Kindern wahre Wunder bewirken. Sie müssen die Chance bekommen, zunächst ein sicheres Zahlen- und Mengenverständnis zu erwerben und alle Rechenoperationen im kleinen Zahlenraum zu erlernen, da alles aufeinander aufbaut und sie ohne die mathematischen Grundkenntnisse "kein Gerüst" für das Verständnis weiterer Lerninhalte haben. Es hilft ihnen außerdem, wenn sie erst ausführlich die Kernaufgaben eines Themas erarbeiten können, bevor es für sie zu umfangreich und unübersichtlich wird. Leider ist das Tempo in der Schule für die Kinder mit einer Rechenschwäche häufig zu schnell, auch wenn sie viel üben und versuchen, alles zu verstehen.

Förderlich ist es, wenn die Lehrkraft es schafft, nachzuhören, ob die Aufgabenstellung verstanden wurde. Einige Kinder sind von einer LRS und einer Rechenschwäche betroffen. Man kann sich leicht vorstellen, wie dieses beispielsweise das Bearbeiten von Sachaufgaben erschwert.

Zusammenfassend möchte ich sagen: Bei besonderen Schwierigkeiten beim Erwerb der Rechtschreib-, Lese- und Rechenfertigkeiten sind die Kinder und Jugendlichen in hohem Maße auf das Verständnis ihrer Lehrkräfte angewiesen. Wenn diese ihren pädagogischen Spielraum zur individuellen Förderung und Unterstützung der Schüler:innen so gut wie möglich nutzen, können sie viel Positives für die Schullaufbahn und das weitere Leben der Kinder erreichen. 

Im besten Fall sind zur Unterstützung der Betroffenen alle in einem Boot: Lehrkräfte, Eltern, eventuelle Förderkräfte oder Lerntherapeut:innen und ermöglichen den Kindern und Jugendlichen auf diese Weise die bestmöglichen Chancen.